ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AUSGABE 2026)
1. Geltungsbereich und Grundlagen
- Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Produktionen der Sulzer Bauchemie GmbH.
- Sie werden mit der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Auftragserteilung durch den Kunden verbindlich.
- Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt; sie gelten nur, wenn die Sulzer Bauchemie GmbH ihnen schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss und Umfang
- Angebote in Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Verbindliche Offerten sind 30 Tage gültig.
- Der Vertrag ist mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden oder mit Ausführung der Lieferung abgeschlossen.
- Der Umfang der Leistungen wird durch die Auftragsbestätigung abschliessend definiert.
3. Besonderheiten Lohnfertigung (Beutelabfüllung)
- Definition: Lohnfertigung liegt vor, wenn Sulzer Bauchemie Ware (vom Kunden gestellt oder in dessen Auftrag beschafft) gemäss Vorgaben bearbeitet und in Beutel (PE oder wasserlöslich) abfüllt.
- Materialverträglichkeit: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung, ob das Füllgut mit dem Beutelmaterial (insbesondere bei wasserlöslichen Folien) chemisch verträglich ist.
- Beistellungen: Vom Kunden gelieferte Ware bleibt in dessen Eigentum, lagert jedoch auf dessen Risiko. Sulzer Bauchemie haftet für Schäden an Beistellungen nur bei nachweislich grobem Verschulden.
- Anwendung: Da die Beutel in der Betonproduktion weiterverarbeitet werden, ist der Kunde für die Einhaltung der korrekten Mischparameter (z. B. Auflösezeit der Folie im Beton) verantwortlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto in CHF, in der Regel frei Haus, verzollt (DDP) oder ab Werk (EXW) gemäss Offerte, exklusive MwSt. und VOC-Abgabe.
- Zahlungen sind innert 30 Tagen netto ab Faktura-Datum zu leisten.
- Bei Aufträgen über CHF 20’000.- ist 50% des Kaufpreises bei Vertragsabschluss fällig.
- Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. fällig.
5. Lieferung und Transport
- Versand und Transport erfolgen gemäss der Incoterms® 2020 Klausel DDP (Delivered Duty Paid – Geliefert verzollt) zum vereinbarten Bestimmungsort.
- Sulzer Bauchemie trägt alle Kosten und Risiken bis zur Übergabe am Bestimmungsort, einschliesslich aller Export- und Importzölle sowie Steuern und Abgaben.
- Der Nutzen und die Gefahr gehen mit der Übergabe auf den Kunden über.
- Liefertermine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden.
- Hindernisse durch höhere Gewalt (z. B. Rohstoffmangel, Epidemien) berechtigen Sulzer Bauchemie zur angemessenen Terminverschiebung.
6. Prüfung und Mängelrüge
- Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen.
- Mängel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich gerügt werden; ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
- Mängelrechte bestehen nach Wahl von Sulzer Bauchemie in Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung.
7. Haftungsbeschränkung
- Die Haftung von Sulzer Bauchemie beschränkt sich auf Schäden, die grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
- Die Haftungssumme ist maximal auf den Vertragswert der beanstandeten Lieferung begrenzt.
- Jede weitergehende Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen.
8. Warenretouren
- Mängelfreie Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
- In Ausnahmefällen erfolgt eine Rücknahme nur nach vorheriger Absprache für originalverpackte Lagerware gegen eine Umtriebsentschädigung von mindestens 20% des Warenwertes (mind. CHF 100.-).
- Spezialanfertigungen und kundenspezifisch befüllte Beutel sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Sulzer Bauchemie.